Konzept offener Treff im Bildungscampus

Haus der offenen Tür

Der offene Treff steht während der Öffnungszeiten Kindern ab der 5. Klasse und bevorzugt Jugendlichen zur Verfügung.

Die Mitarbeiterin und Mitarbeiter sind anwesend und Ansprechpartnerin und Ansprechpartner, nur in ganz seltenen Ausnahmen überlassen sie den Jugendlichen den offenen Treff.

Die Jugendlichen sind an der Planung und Organisation ihres Treffs beteiligt. Dies betrifft sowohl die Innenausstattung, sowie den täglichen Ablauf und die Planung von größeren, länger andauernden Projekten, der Faschingsfete sowie anderen Partys.

Den Besuchern und Besucherinnen steht Material zur Verfügung um sich kreativ und sportlich zu betätigen.

Für das gemeinsame Kochen steht ihnen ein Budget zur Verfügung.

Das Einkaufen, die Zubereitung, den Tisch decken, abdecken und das säubern der Küche wird gemeinsam erledigt. Während des Essens bleibt das Handy aus.

Der Umgangston im Treff ist grundsätzlich freundlich. Im Falle von Auseinandersetzungen wird auf Fairness geachtet. Ist dies während einer Auseinandersetzung nicht möglich wird zu einem späteren Zeitpunkt darüber geredet.

Geschlechtsspezifische Arbeit

Die geschlechtsspezifische Arbeit findet in wöchentlichen Treffen oder in Projekten statt.

Ferienangebote

Der offene Treff beteiligt sich am Ferienspass der Gemeinden. Auf Wunsch der Jugendlichen können zusätzliche, aber verbindliche Angebote organisiert werden.

Jugendbetreuerin und Jugendbetreuer

Die Jugendbetreuerin und der Jugendbetreuer steht den Jugendlichen und Eltern als Vertrauensperson zur Seite. Sie vermitteln den Jugendlichen Selbstvertrauen und unterstützten sie bei der Persönlichkeitsbildung. Sie machen die Jugendlichen kritikfähig und befähigen sie Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen. Bei Bedarf unterstützten sie durch Einzelgespräche und verweisen gegebenenfalls auf Fachleute bzw. Beratungsstellen.

Durch Einzelsupervision, Fortbildungen und Treffen mit anderen Jugendeinrichtungen bilden sie sich weiter und halten sich auf dem Laufenden. An gemeinsamen Aktivitäten mit Jugendlichen anderer Einrichtungen beteiligen sie sich.

Durch die Möglichkeit des Beziehungsaufbaus stehen den Jugendlichen eine verlässliche Mitarbeiterin und ein verlässlicher Mitarbeiter zur Verfügung.

Die Jugendbetreuerin und der Jugendbetreuer hat das Hausrecht und ist berechtigt gegebenenfalls hiervon Gebrauch zu machen.

Konzept offener Treff im Bildungscampus

Haus der offenen Tür

Der offene Treff steht während der Öffnungszeiten Kindern ab der 5. Klasse und bevorzugt Jugendlichen zur Verfügung.

Die Mitarbeiterin und Mitarbeiter sind anwesend und Ansprechpartnerin und Ansprechpartner, nur in ganz seltenen Ausnahmen überlassen sie den Jugendlichen den offenen Treff.

Die Jugendlichen sind an der Planung und Organisation ihres Treffs beteiligt. Dies betrifft sowohl die Innenausstattung, sowie den täglichen Ablauf und die Planung von größeren, länger andauernden Projekten, der Faschingsfete sowie anderen Partys.

Den Besuchern und Besucherinnen steht Material zur Verfügung um sich kreativ und sportlich zu betätigen.

Für das gemeinsame Kochen steht ihnen ein Budget zur Verfügung.

Das Einkaufen, die Zubereitung, den Tisch decken, abdecken und das säubern der Küche wird gemeinsam erledigt. Während des Essens bleibt das Handy aus.

Der Umgangston im Treff ist grundsätzlich freundlich. Im Falle von Auseinandersetzungen wird auf Fairness geachtet. Ist dies während einer Auseinandersetzung nicht möglich wird zu einem späteren Zeitpunkt darüber geredet.

Geschlechtsspezifische Arbeit

Die geschlechtsspezifische Arbeit findet in wöchentlichen Treffen oder in Projekten statt.

Ferienangebote

Der offene Treff beteiligt sich am Ferienspass der Gemeinden. Auf Wunsch der Jugendlichen können zusätzliche, aber verbindliche Angebote organisiert werden.

Jugendbetreuerin und Jugendbetreuer

Die Jugendbetreuerin und der Jugendbetreuer steht den Jugendlichen und Eltern als Vertrauensperson zur Seite. Sie vermitteln den Jugendlichen Selbstvertrauen und unterstützten sie bei der Persönlichkeitsbildung. Sie machen die Jugendlichen kritikfähig und befähigen sie Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen. Bei Bedarf unterstützten sie durch Einzelgespräche und verweisen gegebenenfalls auf Fachleute bzw. Beratungsstellen.

Durch Einzelsupervision, Fortbildungen und Treffen mit anderen Jugendeinrichtungen bilden sie sich weiter und halten sich auf dem Laufenden. An gemeinsamen Aktivitäten mit Jugendlichen anderer Einrichtungen beteiligen sie sich.

Durch die Möglichkeit des Beziehungsaufbaus stehen den Jugendlichen eine verlässliche Mitarbeiterin und ein verlässlicher Mitarbeiter zur Verfügung.

Die Jugendbetreuerin und der Jugendbetreuer hat das Hausrecht und ist berechtigt gegebenenfalls hiervon Gebrauch zu machen.